Hundefreunde       1908 e.V.  

     Der Verein für alle Hunderassen

Platzregeln

 

1. Das Vereinsgelände ist kein Hundespielplatz
Jeder Hund muss und sollte auch mit Artgenossen spielen, um sein Sozialverhalten zu üben. Der Übungsplatz dient allerdings nur der Ausbildung und sollte deshalb als Spielwiese nicht missbraucht werden. Hierzu steht der „Welpenplatz“ zu Verfügung.
Wir bitten Sie desweiteren um Einhaltung der Leinenpflicht  im Eingangsbereich und vor der Vereinshütte .
2. Wer tritt schon gerne in eine „Tretmine“
Der Übungsplatz ist keine Toilette für Hunde! Gleiches gilt im Übrigen für die Wege, die KFZ-Stellplätze und den Bereich des Vereinsheims. Geben Sie Ihrem Hund, bevor Sie das Vereinsgelände betreten, ausreichend Gelegenheit sich zu lösen. Das Fehlverhalten Ihres Hundes zu diesem Punkte kommt recht teuer. Mit 3,00 € sind Sie dann dabei!
Ihre Zahlung dient allerdings einem guten Zweck. Das Geld wird an die Aktion Lichtblicke e.V. gespendet.
3. „Hundefreie Zone“
Im vorderen Hüttenbereich, am Zaun vor dem Übungsgelände und auch im gesamten Bereich des Spielplatzes dürfen keine Hunde angebunden werden. Es gibt genug Bäume im Waldbereich.
4. Pflege des Vereingeländes
Unser Mitgliedsbeitrag ist sehr niedrig. Wir können uns deshalb keine Gärtner und Reinigungskräfte leisten. Helfen Sie bitte alle mit, unser Gelände und auch das neue Vereinsheim sauber und gepflegt aussehen zu lassen.Die Termine für Arbeitsdienste werden in den Monatsversammlungen festgelegt. Zur Hüttenreinigung meldet sich jedes aktive Mitglied selbst und ist hierzu mindestens 3 x jährlich verpflichtet. Für nicht wahrgenommene Pflichtreinigungs- oder Arbeitsdienste sind jeweils 35,00 € zu entrichten.
5. Gesundheit der Hunde
Neben gesunder Ernährung und der Bewegung des Hundes sind Impfungen gegen die gefährlichen Infektionskrankheiten wie z.B. Tollwut, Staupe oder Leptospirose unerlässlich. Einmal jährlich sollte dem Hund vorsorglich ein Wurmmittel verabreicht werden. Bei Wurmbefall ist eine sofortige Behandlung erforderlich. Flöhe, Haarlinge, Läuse und anderes Ungeziefer kann auch der gepflegteste Hund von einer Hundebegegnung mitbringen. Kontrollieren Sie daher regelmäßig das Haarkleid ihres Hundes, um diesen „Plagegeistern“ Herr zu werden.
6. Tierhalterhaftpflicht
Jeder Hundeführer bzw. Hundebesitzer ist für Schäden, die sein Hund verursacht, verantwortlich. Daher ist das Bestehen einer derartigen Versicherung für die Aufnahme in den Verein erforderlich und ist auf Verlangen nachzuweisen.